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KFZ Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine Möglichkeit die gesetzliche vorgeschriebene Haftpflichtversicherung zu erweitern. Mit Abschluss der Vollkasko sind automatisch die Leistungen der Teilkasko eingeschlossen. Aber über sie werden ausschließlich die Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert. So können Schäden, die durch einen selbst herbeigeführten Unfall am eigenen Fahrzeug entstehen reguliert werden. Die Kfz-Vollkaskoversicherung ist eine empfehlenswerte Ergänzung für Besitzer von Neuwagen und hochwertigen Gebrauchten. Bei der Berechnung der Prämie, die im Rahmen der Vollkaskoversicherung zu zahlen ist, findet der Schadensfreiheitsrabatt aus der Kfz-Haftpflichtversicherung Anwendung.

Bei der Teilkaskoversicherung ist das nicht so, deswegen sollten Versicherte, die eine Kaskoversicherung in Erwägung ziehen, immer prüfen, ob sie durch hohe Schadensfreiheitsrabatte in der Haftpflichtversicherung mit einer Vollkaskoversicherung nicht günstiger fahren als mit der Teilkaskoversicherung.

Ist man über die Vollkasko zu 100 Prozent abgesichert

Natürlich kommt auch die Kfz-Vollkasko nicht für jeden Schaden auf. Sie haftet nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und auch nicht, wenn der Versicherungsnehmer sich nicht an seine Pflichten, die er als Versicherter hat, hält. Er muss sicherstellen, dass sein Fahrzeug nicht von Unbefugten genutzt werden kann, und darf das Fahrzeug nur fahren, wenn er im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Das Fahren ohne Führerschein führt automatisch dazu, dass der Versicherer eine Schadensregulierung verweigert und gegebenenfalls sogar den Versicherungsvertrag aufkündigt.

Wenn Versicherte den Schaden am eigenen Fahrzeug durch grobe Fahrlässigkeit mitverschuldet haben, kürzen die Versicherer die Leistungen. Bei Trunkenheitsfahrten von über 1,1 Promille sogar um 100 Prozent, Gleiches gilt bei Fahren unter Drogeneinfluss. Sichert ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug beim Abstellen nicht ordnungsgemäß oder lässt den Schlüssel stecken, werden die Leistungen um 75 Prozent gekürzt.

Möglich ist der Abschluss einer Deckungserweiterung gegen Aufschlag, mit dem ein Teil der Kürzungen hinfällig wird, das gilt nicht bei Trunkenheitsfahrten und Diebstahl.

Höherstufung bei Inanspruchnahme

Nimmt ein Versicherter seine Kfz-Vollkaskoversicherung in Anspruch, hat das zur Folge, dass er im folgenden Versicherungsjahr in der Schadensfreiheitsklasse höher gestuft wird. Deshalb sollte nicht, wenn ein Dritter einen Unfall verursacht hat, dessen Regulierung lange dauert, vorschnell die eigene Vollkasko mit der Schadensregulierung beauftragt werden.