KFZ Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen. Ein Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen geführt werden, wenn eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. Schon bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle muss nachgewiesen werden, dass ein Versicherer seiner Wahl Deckungszusage gegeben hat.
Die bestehende Haftpflichtversicherung gilt automatisch innerhalb Europas, gegen einen Prämienaufschlag lässt sich der Geltungsbereich erweitern. Im Ausland wird das Bestehen der Versicherung über die sogenannte grüne Karte nachgewiesen. In Deutschland beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme 2,5 Millionen Euro bei Schäden von Personen, 500.000 Euro für Schäden an Sachen sowie 50.000 Euro bei Vermögensschäden.
Antrag auf Haftpflichtversicherung
Um einen preiswerten Versicherer zu finden, sollte der Versicherungsvergleich im Internet angestellt werden, aus dem direkt zu den Anbietern verlinkt ist.
Ein Versicherer ist nicht berechtigt, einen Versicherungsantrag abzulehnen, da ein gesetzlicher Zwang zum Abschluss besteht. Ausnahmen gibt es, wenn der Versicherungsnehmer bei der betreffenden Gesellschaft schon versichert war und einen Schaden hatte, wenn die Prämien nicht gezahlt wurden.
Welcher Versicherungsschutz besteht
Die gewählte Versicherung übernimmt die gesetzliche Schadenersatzpflicht im Rahmen der Deckung. Gleichzeitig prüft der Versicherer die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht ab. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass vor einer Schadenregulierung umfassende geprüft wird, ob man dazu verpflichtet ist. Der Versicherte selbst muss sich nicht bemühen, das macht alles die Versicherung. Ist der Fall abgeschlossen, ergeht eine Mitteilung an den Versicherten über die Höhe des regulierten Schadens. Anschließend hat der Versicherte ein halbes Jahr Zeit, seinem Versicherer die Kosten zu erstatten, um im Folgejahr nicht höher gestuft zu werden.
Die Beiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Beitragsgestaltung sind die Versicherer relativ frei, sodass es deutliche Preisunterschiede gibt. Auf den regulären Beitrag wird ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet, sodass sich die letztlich zu zahlende Prämie um bis zu 75 % reduzieren kann. Bei besonderer Schadenhäufigkeit, wie beispielsweise bei Fahranfängern wird ein Zuschlag auf die reguläre Prämie von bis zu 260 % erhoben.
Die Grundprämien werden anhand der Typklassen und der Regionalklassen festgelegt. Dabei spielt es eine Rolle, wie häufig der Fahrzeugtyp in Schäden verwickelt ist und wie hoch die Reparaturkosten sind. Bei der Regionalklasse wird die Schadenhäufigkeit in der Region berücksichtigt. Außerdem gibt es weiche Tarifmerkmale, die sich nach dem Alter des Versicherten, dem Abstellplatz oder der Berufsgruppe des zu Versichernden richten.