Tipps und Tricks beim Gebrauchtwagenkauf

Ein Auto kauft man nicht alle Tage, entsprechend gering ist die Sachkenntnis vieler Autokäufer. Fast jeder weiß daher vom Hörensagen, dass man beim Gebrauchtwagenkauf ziemlich daneben greifen kann und das vermeintliche Schnäppchen einen Werkstattbesuch nach dem nächsten nach sich zieht.

Mit ein paar Tipps lassen sich zumindest grobe Fehler vermeiden.

 

Maximalpreis festlegen

Als erstes nach der Entscheidung, sich ein Auto anzuschaffen, steht die Frage nach dem maximalen Preis. Wie viel Geld steht für das Fahrzeug zur Verfügung? Dabei ist nicht nur der reine Kaufpreis zu berücksichtigen – Autos unterscheiden sich auch im Unterhalt erheblich, abhängig von Modell und Fahrleistung.

Es lohnt sich, vor dem Kauf einige Modelle zu vergleichen, sofern man nicht unbedingt auf ein einziges Modell festgelegt ist.

Stehen die wichtigsten Eckdaten, kann die Suche losgehen. Da sich die Preise teilweise in den Bundesländern stark unterscheiden, lohnt sich eventuell auch eine Ausweitung der Suche über die Landesgrenzen hinaus.

Rationale Entscheidungen sind gefragt

Vor allem beim Gebrauchtwagenkauf kommt es darauf an, eine Entscheidung mit dem Kopf zu treffen. Denn der vermeintlich schöne Traumwagen zum Schnäppchenpreis kann sich schnell zum Alptraum entwickeln, wenn man einzig die Optik begutachtet. Kommt dann auch noch ein charmanter Verkäufer hinzu, fällt es schwer, dem unschlagbaren Angebot zu widerstehen.

Eine Rolle bei der Auswahl sollte auch die Ausstattung des Autos spielen. Welche Merkmale müssen vorhanden sein, was ist optional?

Technischen Rat einholen

Es ist immer gut, wenn Sie zur Besichtigung eine zweite Person mitnehmen. Bestenfalls hat diese etwas Ahnung und kann den Motor und andere Details fachmännisch unter die Lupe nehmen. Andernfalls hilft es unter Umständen, durch beredtes Schweigen den Eindruck eines kundigen Beraters zu erwecken.

Im Übrigen gibt es auch Experten, die den Termin für ein- bis zweihundert Euro begleiten und dem Fahrzeug genau unter die Haube schauen. Sicherlich ist auch das kein Garant für eine spätere Mängelfreiheit, doch das Risiko sinkt erheblich. Es ist vor allem bei relativ teuren Gebrauchtwagen besser, das Geld im Vorhinein investiert zu haben, als sich nach dem Kauf zu ärgern.

Auch TÜV und ADAC bieten für eine geringe Pauschale einen Vertrauenscheck an. Allein dieses Vorhaben zu erwähnen, kann aufschlussreich sein: Verweigert ein Verkäufer die Überprüfung, ist davon auszugehen, dass er einen eklatanten Mangel verschweigt.

Begutachtung des Wagens

Vor der Fahrt steht die Begutachtung des Wagens an. Ein Teil der Fragen lässt sich schon im ersten Gespräch klären, das meiste schaut man sich jedoch persönlich vor Ort an.

Kontrolllampen und Innenraum

Spätestens bei der Probefahrt sollte man alle elektrischen Funktionen des Autos durchchecken. Dazu gehören Beleuchtung, Scheibenwischer, Fensterheber, Heizung und Klimaanlage, Hupe und eventuell das Verstellen der Außenspiegel. Auch die Kontrolllampen von ABS und Airbags sollten beim Start kurz aufleuchten.

Im Innenraum bietet sich zudem eine Inaugenscheinnahme des optischen Zustands an, d. h. die Abnutzung von Sitzen, Pedalgummi, Knöpfen und dem Schalthebel.

Reifen

Bei einer ungleichmäßigen Abnutzung der Reifen stimmt möglicherweise die Spureinstellung nicht.

Bremsen

Auf den Scheibenbremsen sollte sich kein Rost abgelegt haben und auch Riefen sind kein wünschenswertes Merkmal. Feuchtigkeitsspuren deuten auf austretende Bremsflüssigkeit hin.

Karosserie

Bietet ein Verkäufer ein Auto nicht ausdrücklich als Unfallwagen an, sollte die Karosserie einwandfrei in Ordnung sein. Kratzer und Farbunterschiede erkennt man am besten bei Tageslicht aus verschiedenen Blickwinkeln.

Und auch ungleichmäßige Spaltmaße an Türen und Motorhaube können ebenso wie Lackspuren an Gummi- oder anderen Kunststoffteilen ein Indiz dafür sein, dass es eine Kollision gab.

Sind kleine Kratzer in Kunststoffteilen vermutlich zu verschmerzen, so sollte man sich bewusst sein, dass tiefe Kratzer im Lack beseitigt werden müssen, um ein Durchrosten zu vermeiden. Und auch sonst ist auf etwaige Rostflecken ein besonderes Augenmerk zu richten. Besonders an Türen und den Radläufen setzt sich schnell Rost ab, dessen Beseitigung unter Umständen ins Geld gehen kann.

Riecht das Auto muffig oder ist es im Kofferraum oder unter den Fußmatten beziehungsweise dem Bodenteppich feucht, hat die Karosserie möglicherweise eine undichte Stelle.

Motor

Im Motor deutet eine Ansammlung von Öl oder Flüssigkeit auf defekte Leitungen oder eine kaputte Zylinderkopfdichtung hin. Auf letztere verweist auch ein weißer Rückstand im Deckel des Ölbehälters. Ein Blick für Details lohnt sich also. Andererseits ist ein leicht verölter Motor noch kein Indiz für einen Motorschaden.

Doch auch ein frisch gereinigter Motor ist ein Grund, um misstrauisch zu werden. Möglicherweise versucht der Verkäufer hier, undichte Stellen zu verbergen. Es ist also nicht von Nachteil, auch nach der Probefahrt noch einmal in den Motor zu schauen und diesen auf undichte Stellen hin zu überprüfen.

Laufleistung

Der Wert eines Fahrzeugs hängt maßgeblich von den gefahrenen Kilometern ab. Anhand dieser lassen sich viele Modelle in der sogenannten Schwacke-Liste hinsichtlich ihres Standardwertes überprüfen. Tachomanipulation ist weit verbreitet und verursacht jährliche Schäden in Milliardenhöhe.

Durchschnittlich zahlt ein Käufer für einen Gebrauchten 3.000 Euro mehr, wenn der Tacho manipuliert wurde. Entsprechend lohnt es sich, die vorhandenen Daten mit der angezeigten Laufleistung abzugleichen. Auch ein Telefonat mit dem Vorbesitzer kann Aufschluss über eine mögliche Manipulation geben.

Allerdings gibt es keine pauschale Grenze, ab wann ein Gebrauchtwagen besonders reparaturbedürftig ist, d. h., bei welcher Laufleistung die kritische Grenze überschritten ist.

Anzahl der Besitzer

Je weniger Eigentümer ein Auto hatte, desto besser. Je mehr es sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Details zum Zustand nicht vollständig erfasst sind und wichtige Angaben zu Unfällen oder Reparaturen fehlen. Die Anzahl der Besitzer  ist vollständig im Fahrzeugbrief vermerkt.

Checkliste zum Besichtigungstermin

Um das Auto in Augenschein zu nehmen und Differenzen zwischen der Beschreibung und dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs erkennen zu können, sollten neben dem Führerschein zur Probefahrt eine Taschenlampe, die ausgedruckte Anzeige, das Gesprächsprotokoll, eine Kamera und gegebenenfalls Artikel zu einem Preisvergleich mitgebracht werden.

Papiere

Anhand der vorliegenden Prüfberichte und Rechnungen, den TÜV-Belegen und dem Anhänger des letzten Ölwechsels lässt sich unter Umständen ein Rückschluss auf die tatsächliche Laufleistung ziehen.

Beim Kauf erhalten Sie auch den Fahrzeugbrief. Aus diesem geht die Anzahl der Vorbesitzer hervor. Auch sollte der aktuelle Eigentümer eingetragen sein, sofern der Verkauf von privat stattfindet.

Einige Umbauten müssen im Fahrzeugschein eingetragen sein, ansonsten kann das Auto bei einer Fahrzeugkontrolle stillgelegt werden und Sie laufen zu Fuß nach Hause. Hier lohnt sich ein Abgleich.

Probefahrt

Mindestens eine Probefahrt ist Pflicht! Da sich einige Mängel erst bei einem Kaltstart zeigen, sollte der Motor vor der Fahrt auf jeden Fall kalt sein. Auch empfiehlt sich eine Fahrt unter höherer Belastung auf der Autobahn. Radio und Lärm im Auto sind dabei tabu, um eigenartige Geräusche wahrnehmen zu können, die auf Mängel hindeuten.

Besonders beachten sollte man Schaltung und Kupplung, Stoßdämpfer, Bremskraft, Lenkung und eine gerade Spur. Ist diese verzogen, kann ein Unfallschaden dahinterstecken. Auch die Handbremse sollte nicht zu viele Zähne benötigen, bis sie fest ist. Ein Ersatz der Bremsseile kostet schnell 200 Euro.

Bei einem Kauf von privat kann es sein, dass das Auto aktuell nicht angemeldet ist. Um eine Probefahrt zu machen, ist es also ratsam, ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Dazu muss eine elektronische Versicherungsbestätigung vorliegen. Das Kennzeichen ist fünf Tage lang gültig.

Kauf und Übergabe

Vor dem Kauf steht die Preisverhandlung. Häufig sind hier weitere Rabatte möglich. Um diese herauszuhandeln, ist eine gute Vorbereitung notwendig. Weiterhin hilfreich sind:

  • festes Preislimit
  • sicheres und selbstbewusstes Auftreten
  • seriöse Erscheinung
  • Zeit und Geduld mitbringen
  • unterstützende Begleitung weiterer Personen

Um später gegebenenfalls eine Handhabe vor Gericht zu haben, empfiehlt sich stets der schriftliche Kaufabschluss, auch wenn ein Handschlaggeschäft rechtlich durchaus möglich ist. Bei der Übergabe ist es zudem ratsam, ein Übergabeprotokoll zu Dokumentationszwecken zu verfassen.

Sowohl Fahrzeug- als auch Geldübergabe finden erst statt, wenn alle Schlüssel, die Papiere im Original und natürlich auch das Fahrzeug mit seiner kompletten Ausstattung vorhanden sind. Außerdem sollten die Belege der letzten HU und AU vorliegen, da diese für die Ummeldung wichtig sind.

Finanzierung des Gebrauchtwagens

Beim Gebrauchtwagenkauf bieten sich unterschiedliche Bezahlmodelle an – zumindest dann, wenn das Auto von einem Händler stammt.

Barzahlung

Bei einem Kauf von privat ist in der Regel nur die Barzahlung möglich. Hat man nicht unter dem Kopfkissen genug Geld angespart, lohnt sich eventuell ein Kredit bei der Bank, um auch bei Händlern von weiteren Rabatten zu profitieren. Eine solche Finanzierung ist häufig günstiger als die Abwicklung über den Händler beziehungsweise die eigene Bank des Autohauses.

Finanzierung über den Händler

Bei Autohäusern ist auch bei Gebrauchtwagen eine Finanzierung über die Bank des Autohauses möglich. Allerdings ist diese nicht selten teurer als die Alternative bei der Hausbank, sodass sich ein intensiver Vergleich vor Kaufabschluss lohnt.

Neben dem klassischen Kredit mit festgelegten monatlichen Raten bieten sich die Ballonfinanzierung mit niedrigen Monatsraten und einer hohen Schlussrate sowie die Drei-Wege-Finanzierung an, die zusätzlich die Rückgabe des Autos oder eine Anschlussfinanzierung ermöglicht.

Gebrauchtwagen-Leasing

Eine Alternative zum Gebrauchtwagenkauf stellt das Gebrauchtwagen-Leasing dar. Das Prinzip ist das Gleiche wie bei einem Neuwagen, nur dass die Raten wesentlich geringer ausfallen und – eine ausreichende Bonität vorausgesetzt – häufig auch keine Anzahlung fällig wird. Bereits beim Jahreswagen-Leasing liegt der Wert etwa 30 % unter dem eines Neuwagens.

Vorsicht geboten ist bei der Benennung der Schäden. Bei einem Gebrauchtwagen sollten alle vorhandenen Mängel vermerkt sein, um später nicht seitens des Leasinggebers haftbar gemacht zu werden.

Kauf von privat oder vom Händler?

Beim Händler zu kaufen, ist zweifelsohne eine Frage der Sicherheit. Es gibt für die ersten zwölf Monate eine gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelgarantie, wobei in der ersten Hälfte davon sogar der Händler in der Beweislast steht, d. h., zumindest theoretisch nachweisen muss, dass die Mängel beim Kauf noch nicht vorhanden waren.

Daneben gibt es optionale Gebrauchtwagengarantien, die für die erste Zeit nach dem Kauf eine Sicherheit vor größeren Schäden bieten. Das macht sich natürlich im Preis bemerkbar, der bei Privatverkäufern in der Regel günstiger ist. Dafür fällt auch die Gewährleistung weg. Hier greift lediglich das Recht auf Rückgabe bei arglistiger Täuschung.

Da die Garantie bei einigen Händlern nicht auf Gegenliebe stößt, versucht manch einer, Autos unter dem Deckmantel der Privatperson zu verkaufen. Das ist relativ leicht zu erkennen, wenn das Fahrzeug ein rotes Kennzeichen hat, die eigentlich für Privatleute tabu sind (Ausnahme: Oldtimer), oder ein anderer Eigentümer im Kfz-Brief vermerkt ist.

Nicht zuletzt sollte auch das Angebot gleich mehrerer Autos skeptisch werden lassen.

Fazit

Beim Gebrauchtwagenkauf lauern viele Fallstricke, die die Freude über das neue Auto schnell zu einem Ärgernis machen können. Doch schon mit ein paar kleinen Tipps, einer kompetenten Begleitung und vor allem etwas Geduld sinkt das Risiko eines Fehlkaufs immens und lässt sich mit der richtigen Portion rationalen Handelns und klaren Vorstellungen weiter reduzieren.