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KFZ Schadensfreiheitsrabatte

Um bei den Beiträgen für die Kfz-Versicherung eine gewisse Beitragsgerechtigkeit sicherzustellen, gibt es in Deutschland seit langer Zeit das System der Kfz-Schadenfreiheitsrabatte bzw. der Kfz-Schadenfreiheitsklassen.

Der Unterschied zwischen Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklasse

Die Kfz-Schadenfreiheitsklassen sind einheitlich und werden vom Verband der Versicherer vorgeschrieben, sie dienen der Klassifikation der Häufigkeit von Schäden, die ein Versicherungsnehmer verursacht und vom Versicherer regulieren lassen hat. Sie werden bei einem Wechsel der Versicherung an die neue Versicherungsgesellschaft weitergegeben.

Die Kfz-Schadenfreiheitsrabatte waren früher bei allen Versicherern und Tarifjahren einheitlich. Heute sind sie das nicht mehr, deswegen können die Prozentsätze von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Das bedeutet für den Versicherten, dass er in ein und derselben Kfz-Schadenfreiheitsklasse bei einem Versicherer mit 60 Prozent eingestuft ist und bei einem anderen aber mit 55 Prozent. Manche Versicherungsgesellschaften arbeiten mit 30 Kfz-Schadenfreiheitsklassen, andere nur mit 25. Wechselt ein Versicherungsnehmer dann die Versicherungsgesellschaft, wird die passende Kfz-Schadenfreiheitsklasse angewandt.

Auswirkungen der Kfz-Schadensfreiheitsrabatte auf den Versicherungsbeitrag

Die Schadenfreiheitsrabatte werden aber nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und bei der Kfz-Vollkaskoversicherung angewandt. Bei der Berechnung der Beiträge für die Kfz-Teilkaskoversicherung spielen sie keine Rolle.
Wer unfallfrei fährt und seine Versicherung nicht in Anspruch nimmt, dem gelingt es im Laufe der Jahre sich ordentliche Rabatte zu erfahren, die sich in niedrigen Beiträgen bemerkbar machen, weil sie genau auf die Beiträge gewährt werden.

Etwas ungünstiger wird es für den Versicherten, wenn er einen Unfall hatte und die Versicherung einen Schaden regulieren musste. Dann erfolgt im darauffolgenden Kalenderjahr eine Höherstufung, die höhere Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kfz-Vollkaskoversicherung nach sich zieht. Für einen Versicherten kann es durchaus rechnerisch interessant sein, einen geringfügigen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, um seinen Kfz-Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Die Rückstufung erfolgt nämlich unabhängig von der Höhe des Schadens. Als Versicherter hat man sechs Monate Zeit, der Versicherung einen bereits regulierten Schaden zu erstatten, wenn man seinen Kfz-Schadenfreiheitsrabatt retten will.

Den Kfz-Schadenrabatt übertragen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Kfz-Schadenfreiheitsklasse, aber nicht Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person übertragen wird. Dabei muss die Person, die die SFK übertragen bekommen möchte, glaubhaft machen können, dass sie das Fahrzeug regelmäßig gefahren ist. Natürlich kann jemand der 15 schadenfreie Jahre in SFK 15 hat, die kompletten Jahre nicht an jemanden übertragen, der erst seit 8 Jahren einen Führerschein hat, hier wird dann, wenn der Versicherer dem Antrag stattgibt, die SFK 8 übertragen. Solche Übertragungen sind zwischen Eltern und Kindern oder Ehegatten oder Geschwistern üblich. Wer den Rabatt abgibt, tritt auch seinen Anspruch ab. Versichert er später ein neues Fahrzeug, wird die Vorversicherungszeit nicht anerkannt.