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Autoversicherungen

Mit Autoversicherungen müssen/können sich Fahrzeughalter gegen Schäden die sie selbst verursachen und anderen zufügen finanziell absichern. Wer sich ein Auto kauft, muss, um das Fahrzeug dann auch im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Um diese Versicherung kommt niemand herum, sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ob zusätzlich eine Kaskoversicherung, wahlweise Vollkasko oder Teilkasko abgeschlossen wird, kann der Fahrzeughalter frei entscheiden. Ausnahmen sind hier, wenn das Fahrzeug finanziert wurde und die Bank den Abschluss der Vollkaskoversicherung zur Pflicht gemacht hat.

Autoversicherungen – was die Haftpflicht kostet und was sie abdeckt

Über die Haftpflichtversicherung werden Personen entschädigt, die durch einen Unfall oder die Fahrlässigkeit eines Kraftfahrers zu Schaden kommen. Dabei ist nicht das eigene Auto abgesichert, sondern ausschließlich Schäden, die gegenüber Dritten mit dem eigenen Auto verursacht werden. Solche Schäden können im ungünstigen Fall Millionen kosten, über die Haftpflicht ist der Fahrzeughalter vor finanziellem Ruin geschützt. Die Haftpflichtversicherung bildet die Basis für Autoversicherungen.

Die Kosten für die Haftpflichtversicherung sind abhängig vom gewählten Versicherer, Grundlage für die Tarife bilden die Typklassen, denen alle Fahrzeugmodelle zugeordnet sind.
In welche Typklasse ein Fahrzeug eingestuft wird, ist von mehreren Faktoren abhängig. Einen entscheidende Rolle spielt die Unfallhäufigkeit. Jedes Jahr legen die Versicherer neu einheitlich fest, welche Fahrzeugmodelle wie eingestuft werden. Je mehr Unfälle ein Fahrzeugtyp verursacht hat, desto teurer wird der Beitrag für den Fahrzeughalter. Wer sein Fahrzeug nach der Typklasse auswählt, in die es eingeordnet ist, kann schon vor dem Fahrzeugkauf viel Geld sparen. Ob es sich um einen Gebrauchtwagen oder Neuwagen handelt, spielt bei der Typklasse keine Rolle.

Autoversicherungen – die Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung

Wer sich und sein neues Fahrzeug zusätzlich absichern will, kann dann wahlweise zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung abschließen

Eine Vollkaskoversicherung ist grundsätzlich bei Neuwagen oder bei neuwertigen Fahrzeugen angebracht. Sie ist immer dann abzuschließen, wenn die Neubeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nach einem schweren Schaden kaum möglich ist. Deswegen verlangen viele Autofinanzierer bei einer Fahrzeugfinanzierung von Neuwagen den Abschluss einer Vollkaskoversicherung und lassen sich das auch nachweisen.

Die Teilkaskoversicherung sollte von Fahrzeughaltern, die neue oder neuwertige Fahrzeuge haben, abgeschlossen werden, da durch die Teilkasko das Fahrzeug gegen Diebstahl versichert ist. Entscheidend für den Ersatz ist der Zeitwert des Kfz. Gerade Fahrzeughalter, die in Gegenden wohnen, wo Fahrzeugdiebstahl keine Seltenheit ist, sollten sich über die Teilkaskoversicherung entsprechend absichern.

Ebenfalls eine wichtige Versicherung, die einen vor hohen Kosten bewahren kann, ist die KFZ Rechtsschutzversicherung.